Anspruch auf PoC-Schnelltest & Kosten
Seit dem 25.11.2022 gelten folgende PoC-Schnelltest Regelungen
Der Anspruch auf einen Bürgertest für 3€ entfällt seit dem 25.11.2022.
Habe ich noch Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?
Ja, wenn Sie BesucherIn, PatientIn und/oder BewohnerIn folgender Einrichtungen sind:
Oder, wenn Sie zu folgender Personengruppe gehören:
Sie haben selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, einen Selbstzahler-Test in Höhe von 12,-€ in Anspruch zu nehmen.
Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023.
Der Anspruch auf einen Bürgertest für 3€ entfällt seit dem 25.11.2022.
Habe ich noch Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?
Ja, wenn Sie BesucherIn, PatientIn und/oder BewohnerIn folgender Einrichtungen sind:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Dienste
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Obdachlosenunterkünfte
- Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge
Oder, wenn Sie zu folgender Personengruppe gehören:
- pflegende Angehörige
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind.
- Infizierte, die sich in Isolation befinden und sich freitesten lassen wollen.
Sie haben selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, einen Selbstzahler-Test in Höhe von 12,-€ in Anspruch zu nehmen.
Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023.



