Anspruch auf PoC-Schnelltest & Kosten

Seit dem 25.11.2022 gelten folgende PoC-Schnelltest Regelungen
Der Anspruch auf einen Bürgertest für 3€ entfällt seit dem 25.11.2022.

Habe ich noch Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?
Ja, wenn Sie BesucherIn, PatientIn und/oder BewohnerIn folgender Einrichtungen sind:
  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Dienste
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge

Oder, wenn Sie zu folgender Personengruppe gehören:
  • pflegende Angehörige
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind.
  • Infizierte, die sich in Isolation befinden und sich freitesten lassen wollen.

Sie haben selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, einen Selbstzahler-Test in Höhe von 12,-€ in Anspruch zu nehmen.
Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023.

Weitere Informationen zu Corona: